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Rechtsschulen

Gruppen von Rechtslehrern, die meist im Anschluss an einen bedeutenden Juristen eine bestimmte Rechtsanschauung vertreten und fortbilden, z. B. im alten Rom die Rechtsschulen der Sabinianer und der Proculianer, in neuerer Zeit in Deutschland die Naturrechtsschule, die historische Rechtsschule, die Freirechtsschule u. a.

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