Lexikon
histọrische Rechtsschule
eine Lehrmeinung der deutschen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts, die das Recht als Funktion der Geschichte und des Volksgeistes und das Rechtsleben als einen individualisierten Teil des Volkslebens verstand. Vom Standpunkt der historischen Rechtsschule aus erforschten das römische Recht besonders F. C. von Savigny und G. F. Puchta, das deutsche Recht K. F. Eichhorn, J. Grimm und G. Beseler.
Wissenschaft
Die Furcht vor der Dunkelflaute
Kein Wind, kaum Sonnenlicht – das Schreckgespenst der erneuerbaren Energiequellen. Wie stark ist die Sicherheit der Stromversorgung tatsächlich gefährdet?
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Wissenschaft
Labor-Fleisch mit Designer-Geschmack entwickelt
Tierhaltung und Fleischkonsum sind schlecht fürs Klima und für einige Menschen ethisch nicht vertretbar. Eine Alternative dazu könnte künftig im Labor aus Zellen gezüchtetes Fleisch sein. Dessen Geschmack könnte demnächst dem von herkömmlichem Fleisch von Tieren noch näherkommen. Denn Forschende haben eine Methode entwickelt, mit...