Lexikon
histọrische Rechtsschule
eine Lehrmeinung der deutschen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts, die das Recht als Funktion der Geschichte und des Volksgeistes und das Rechtsleben als einen individualisierten Teil des Volkslebens verstand. Vom Standpunkt der historischen Rechtsschule aus erforschten das römische Recht besonders F. C. von Savigny und G. F. Puchta, das deutsche Recht K. F. Eichhorn, J. Grimm und G. Beseler.
Wissenschaft
Auch Krabben fühlen Schmerz
Schalentiere wie Krebse und Krabben dürfen bislang lebendig zerlegt oder gekocht werden, um sie zu essen. Denn im Gegensatz zu Kühen und Schweinen fühlen die Krebstiere angeblich keinen Schmerz. Nun haben Forscher bewiesen, dass das nicht stimmt. Im Gehirn von Strandkrabben treten durchaus Schmerzsignale auf, wenn ihre Weichteile...
Wissenschaft
Gebäude vom Band
Standardisierung und Digitalisierung stellen die Bauwirtschaft auf den Kopf.
Der Beitrag Gebäude vom Band erschien zuerst auf wissenschaft.de.