Lexikon
histọrische Rechtsschule
eine Lehrmeinung der deutschen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts, die das Recht als Funktion der Geschichte und des Volksgeistes und das Rechtsleben als einen individualisierten Teil des Volkslebens verstand. Vom Standpunkt der historischen Rechtsschule aus erforschten das römische Recht besonders F. C. von Savigny und G. F. Puchta, das deutsche Recht K. F. Eichhorn, J. Grimm und G. Beseler.
Wissenschaft
Projektifizierte Forschung
Wer forscht, braucht Geld. Doch bevor Bund, Länder und EU oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft eine Förderung bewilligen, müssen die Forscherinnen und Forscher sie mit Projektanträgen von ihren Themen überzeugen. Um Fördergelder zu bekommen, sind die Wissenschaftler folglich gezwungen, ihre Ideen und Vorhaben stets in...
Wissenschaft
News der Woche 28.06.2024
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