Lexikon
Regierungsbezirk
mittlerer staatlicher Verwaltungsbezirk, ursprünglich in Preußen, 1934–1945 einheitlich für das ganze Deutsche Reich, heute in allen alten deutschen Ländern mit Ausnahme der Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Hamburg) sowie des Saarlands und Schleswig-Holsteins, außerdem aber auch in Sachsen. Leitender Beamter des Regierungsbezirks ist der Regierungspräsident; in Bayern ist er gleichzeitig Verwaltungsleiter des Bezirksverbands; seine Behörde heißt in Baden-Württemberg und Sachsen Regierungspräsidium, in Bayern Regierung, in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Der Regierungspräsident, in Rheinland-Pfalz Bezirksregierung. In Bayern und Rheinland-Pfalz (hier nur im Reg.-Bez. Pfalz) besteht auf dem Gebiet des Regierungsbezirks jeweils eine Selbstverwaltungskörperschaft unter dem Namen Bezirk oder Bezirksverband.
Wissenschaft
Das Problem mit der Anpassung
Kennen Sie noch die fliegenden Toaster? Vor etlichen Jahren flatterten sie mit ihren Flügeln scharenweise als Bildschirmschoner über unzählige PC-Monitore. Falls Sie sie nicht kennen: Kein Problem, wir wollen sie hier lediglich für ein evolutionsbiologisches Gedankenexperiment hernehmen. Die Frage lautet: Warum sollten Toaster...
Wissenschaft
Egoistische Einzelgänger
Biologen sind den Mechanismen der Entstehung von Krebs seit Jahrzehnten auf der Spur. Sie machen immer mehr Eigenschaften von Tumorzellen dingfest. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Es sei für ihn ein Albtraum, würde man ihn nach einer Definition von Krebs fragen. Kein Geringerer als Rudolf Virchow hat das gesagt – dabei hatte der...
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