Lexikon

Regierungsbezirk

mittlerer staatlicher Verwaltungsbezirk, ursprünglich in Preußen, 19341945 einheitlich für das ganze Deutsche Reich, heute in allen alten deutschen Ländern mit Ausnahme der Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Hamburg) sowie des Saarlands und Schleswig-Holsteins, außerdem aber auch in Sachsen. Leitender Beamter des Regierungsbezirks ist der Regierungspräsident; in Bayern ist er gleichzeitig Verwaltungsleiter des Bezirksverbands; seine Behörde heißt in Baden-Württemberg und Sachsen Regierungspräsidium, in Bayern Regierung, in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Der Regierungspräsident, in Rheinland-Pfalz Bezirksregierung. In Bayern und Rheinland-Pfalz (hier nur im Reg.-Bez. Pfalz) besteht auf dem Gebiet des Regierungsbezirks jeweils eine Selbstverwaltungskörperschaft unter dem Namen Bezirk oder Bezirksverband.
sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Schimmel rettet die Welt

Das wird eine Aufregung gewesen sein, als der britische Arzt und Bakteriologe Alexander Fleming am 28. September 1928 aus seinem Urlaub zurückkehrte und im Labor eine Petrischale entdeckte, die er vor der Abreise nicht richtig gesäubert hatte: Ein Schimmelpilz hatte sich darin breitgemacht – und die zuvor dort angelegte...

Anlagen, Wasserstoff, Windkraftwerke
Wissenschaft

Schwimmende Windparks für grünen Wasserstoff

Für eine klimaneutrale Zukunft ist grüner Wasserstoff unverzichtbar. Ein neues Projekt zeigt, wie sich große Mengen davon erzeugen lassen: auf dem offenen Meer mit schwimmenden Windturbinen – samt sicherer Lagerung und Transport in Tanks mit organischen Ölen. von ULRICH EBERL Die malerischen Buchten am Fens-fjord nördlich der...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon