Lexikon
Regierungsbezirk
mittlerer staatlicher Verwaltungsbezirk, ursprünglich in Preußen, 1934–1945 einheitlich für das ganze Deutsche Reich, heute in allen alten deutschen Ländern mit Ausnahme der Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Hamburg) sowie des Saarlands und Schleswig-Holsteins, außerdem aber auch in Sachsen. Leitender Beamter des Regierungsbezirks ist der Regierungspräsident; in Bayern ist er gleichzeitig Verwaltungsleiter des Bezirksverbands; seine Behörde heißt in Baden-Württemberg und Sachsen Regierungspräsidium, in Bayern Regierung, in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Der Regierungspräsident, in Rheinland-Pfalz Bezirksregierung. In Bayern und Rheinland-Pfalz (hier nur im Reg.-Bez. Pfalz) besteht auf dem Gebiet des Regierungsbezirks jeweils eine Selbstverwaltungskörperschaft unter dem Namen Bezirk oder Bezirksverband.
Wissenschaft
Frühe Diagnose
Neue Biomarker helfen, allererste Warnsignale der Parkinsonerkrankung zu erkennen, noch bevor die typischen motorischen Symptome zur Diagnose führen. von CHRISTIAN JUNG Nach wie vor weiß man bei Morbus Parkinson nicht, wie lange die Erkrankung im Körper unbemerkt Anlauf nimmt, bevor sie sichtbar und vor allem bis sie korrekt...
Wissenschaft
Der Takt des Lebens
Gesteuert von der inneren Uhr im Gehirn und reguliert durch Hormone wie Melatonin und Cortisol bestimmt der zirkadiane Rhythmus alles – vom Schlafbedürfnis bis zum Hungergefühl. von SIGRID MÄRZ Irgendwo piept ein Gerät, und Pflegende rücken die Zugänge am Patienten zurecht. Die Neonröhren an der Decke flimmern. Tageslicht fehlt...