Lexikon
Regierungsbezirk
mittlerer staatlicher Verwaltungsbezirk, ursprünglich in Preußen, 1934–1945 einheitlich für das ganze Deutsche Reich, heute in allen alten deutschen Ländern mit Ausnahme der Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Hamburg) sowie des Saarlands und Schleswig-Holsteins, außerdem aber auch in Sachsen. Leitender Beamter des Regierungsbezirks ist der Regierungspräsident; in Bayern ist er gleichzeitig Verwaltungsleiter des Bezirksverbands; seine Behörde heißt in Baden-Württemberg und Sachsen Regierungspräsidium, in Bayern Regierung, in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Der Regierungspräsident, in Rheinland-Pfalz Bezirksregierung. In Bayern und Rheinland-Pfalz (hier nur im Reg.-Bez. Pfalz) besteht auf dem Gebiet des Regierungsbezirks jeweils eine Selbstverwaltungskörperschaft unter dem Namen Bezirk oder Bezirksverband.
Wissenschaft
Gläserne Federn fürs Ohr zum Allaus reinem Glas
Forscher entwickeln einen neuen Detektor für Gravitationswellen – das Einstein-Teleskop. Sein Kernstück sind Sensoren aus purem Glas. von ANDREAS THOSS und PASCAL BIRCKIGT Gravitationswellen sind bizarre Erscheinungen: periodische Verzerrungen von Raum und Zeit, die mit Lichtgeschwindigkeit das Weltall durchziehen – ausgelöst...
Wissenschaft
Kontakt und Konflikte
Fremde Wesen oder Geräte im Sonnensystem hätten einen Kulturschock mit unabsehbaren Risiken zur Folge. von RÜDIGER VAAS Werden wir jemals eine Nachricht von E.T. erhalten? Wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, wann dies geschehen wird“, sagt John Elliot. „Aber wir wissen, dass wir es uns nicht leisten können, schlecht...