Lexikon

Regierungsbezirk

mittlerer staatlicher Verwaltungsbezirk, ursprünglich in Preußen, 19341945 einheitlich für das ganze Deutsche Reich, heute in allen alten deutschen Ländern mit Ausnahme der Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Hamburg) sowie des Saarlands und Schleswig-Holsteins, außerdem aber auch in Sachsen. Leitender Beamter des Regierungsbezirks ist der Regierungspräsident; in Bayern ist er gleichzeitig Verwaltungsleiter des Bezirksverbands; seine Behörde heißt in Baden-Württemberg und Sachsen Regierungspräsidium, in Bayern Regierung, in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Der Regierungspräsident, in Rheinland-Pfalz Bezirksregierung. In Bayern und Rheinland-Pfalz (hier nur im Reg.-Bez. Pfalz) besteht auf dem Gebiet des Regierungsbezirks jeweils eine Selbstverwaltungskörperschaft unter dem Namen Bezirk oder Bezirksverband.
Als das ferne Kuipergürtel-Objekt Quaoar einen Hintergrundstern passierte, wurde dessen Licht von Ringmaterie absorbiert, die den Zwergplaneten in einer Distanz von 6,4 Quaoar-Radien umkreist. Doppelt so weit entfernt ist der 80 Kilometer große Mond Weywot (links unten). Der helle Stern oben ist unsere Sonne. ©Illustration: ESA/ATG
Wissenschaft

Der seltsame Ring eines Zwergs

Ein Außenseiter im Sonnensystem lässt rätseln: Wieso ist aus dem Ring um Quaoar kein Mond entstanden?

Der Beitrag Der seltsame Ring eines Zwergs erschien zuerst auf wissenschaft.de.

Computertomografie
Wissenschaft

Photonenzähler und Dunkelfelder

Mit trickreichen neuen Techniken für die Computertomografie ermöglichen Forscher einen einzigartig scharfen Blick in den menschlichen Körper und sammeln wertvolle Informationen, die für die Mediziner bei der Diagnose von Erkrankungen bislang unzugänglich waren. von RALF BUTSCHER Es herrschte Feierlaune an der Uniklinik Mainz, als...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon