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19. April 1934  -  Die Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk ...

Die Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Arnsberg warnt die konfessionellen Jugendverbände, das Verbot zu übertreten, nach dem Aufmärsche, das Tragen von Uniformstücken, das Mitführen eigener Musikkapellen sowie sportliche Betätigung im Rahmen eines konfessionellen Jugendverbands untersagt ist. Übertretungen dieses Verbots würden künftig unnachsichtig mit "Polizeistrafen" geahndet.

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