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Drohnen – umstrittene Flugroboter auf dem Vormarsch
Drohnen sind unbemannte Fluggeräte und werden, ähnlich wie Modellflugzuge, entweder über einen Computer oder eine Fernsteuerung navigiert und betrieben. Sie sind als Spielzeug für Erwachsene außerordentlich beliebt. Auch kommen sie zunehmend im kommerziellen Alltag zum Einsatz. So setzen verstärkt Fernsehsender die Drohnen für Luftaufnahmen ein und mancher Immobilienmakler greift auf sie zurück, um spektakuläre Aufnahmen von einem Grundstück oder Haus zu schießen.
Im wissenschaftlichen Bereich, beispielsweise in der Klimaforschung, sind sie eine große Hilfe bei Messungen. Auch das Transportieren von Paketen oder Medikamenten scheint keine Zukunftsvision zu sein. Sie übernehmen immer mehr Kontroll- und Überwachungsaufgaben und für militärische Operationen kommen sie mit Waffen zum Einsatz. Je nach Bedarf ist das Fluggerät nur wenige Zentimeter groß. Es kann aber auch die Größe eines Verkehrsflugzeuges mit zirka 60 Meter Spannweite erreichen.
Beliebter Freizeitspaß – mit Nebenwirkungen
Als Quadrocopter oder ähnliche Fluggeräte sind ferngesteuerte Drohnen längst frei im Handel zu kaufen. Besonders beliebt ist ihr Einsatz als fliegendes Auge. Denn die integrierte oder nachträglich angehängte Kamera bietet die Möglichkeit, auf einfache Weise Fotos und Videoaufnahmen aus der Vogelperspektive zu machen. Die eigene Umgebung aus der Luft zu sehen, ist für viele ein echtes Highlight.
Allerdings: Auch das Ausspionieren der Nachbarn oder anderer lohnender Objekte wird dadurch leichter möglich als bisher – und genau das sorgt für Bedenken. Erst Mitte November überflogen beispielsweise wiederholt Drohnen mehrere Atomkraftwerke in Frankreich. Wer sie steuerte, ist bisher unklar. Klar ist aber, dass dies nicht nur streng verboten ist, es könnte auch die Sicherheitssysteme der Kraftwerke beeinträchtigen.
Doch auch bei weniger brisanten Flugzielen der Drohne gilt: Fotografiert man einen anderen ohne dessen Einwilligung, ist dies eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Rechts am eigenen Bild.
Was darf man mit einer Drohne – und was nicht?
Längst etabliert, aber umstritten: die militärische Nutzung
Auch militärisch werden Drohnen längst in großem Umfang eingesetzt, beispielsweise zur Aufklärung und Überwachung, aber auch, um Ziele aus der Luft ungefährdet angreifen zu können. Die USA bildet gegenwärtig mehr Soldaten in der Bedienung von Drohnen aus als Flugzeugpiloten für bemannte Fluggeräte. Eine neue Entwicklungsstufe ist der Bau sogenannter Mikrodrohnen. Selbst eine Minimierung auf Insektengröße ist absehbar. Sie könnten zur Aufklärung, Überwachung und sogar zur gezielten individuellen Tötung eingesetzt werden.
Allerdings steht die Nutzung von Drohnen für die unbemannte Kriegsführung in der Kritik. Denn immer wieder kommen bei Drohnenangriffen auch unbeteiligte Zivilisten zu Schaden oder sogar ums Leben. Eine genaue Zahl solcher Opfer gibt es offiziell bislang jedoch nicht. Zudem ist die Rechtslage hier umstritten. Wie stark dies im Einzelfall geahndet wird, hängt völkerrechtlich gesehen davon ab, ob es sich um einen Kampfeinsatz innerhalb oder außerhalb eines bewaffneten Konflikts handelt.
Weitere Informationen über Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen nachzulesen in der Kurzinformation des Bundesverkehrsministeriums.