Lexikon
Reichsverfassung
die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. 8. 1919, Reichsverfassung der Weimarer Republik (Abkürzung WRV), beschlossen von der Nationalversammlung in Weimar; nach 1933 nicht ausdrücklich außer Kraft gesetzt. Sie galt in einzelnen Bestimmungen weiter, jedoch waren die Voraussetzungen für den organisatorischen Teil (Aufbau des Staates, Staatsform) weitgehend weggefallen. Das 1949 erlassene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland weist erhebliche Änderungen gegenüber der WRV auf, doch sind die Art. 136 bis 139 und 141 WRV (Staat und Kirche) in das GG wörtlich übernommen worden (Art. 140 GG).
Wissenschaft
Schlaflos bei Vollmond?
Viele Menschen klagen, sie könnten in den Nächten rund um Vollmond schlechter schlafen als gewohnt, während andere dies als pure Einbildung abtun. Was die Wissenschaft dazu sagt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Fakt ist: Der Einfluss des Mondes auf uns Menschen ist in zahlreichen Studien untersucht worden, ohne dass man zu einem...
Wissenschaft
»Agentische KI entscheidet und handelt autonom«
Der 6. KI-Kongress der Konradin Mediengruppe und des Fraunhofer IPA steht unter dem Motto: „Agentische KI trifft Robotik – vom Denken zum Handeln“. Die IPA-Experten Marco Huber und Werner Kraus erläutern, was dahintersteckt. Das Gespräch führte Armin Barnitzke „Agentische KI“ ist gerade in aller Munde. Auch der KI-Kongress Anfang...
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