Lexikon
Reichsverfassung
die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. 8. 1919, Reichsverfassung der Weimarer Republik (Abkürzung WRV), beschlossen von der Nationalversammlung in Weimar; nach 1933 nicht ausdrücklich außer Kraft gesetzt. Sie galt in einzelnen Bestimmungen weiter, jedoch waren die Voraussetzungen für den organisatorischen Teil (Aufbau des Staates, Staatsform) weitgehend weggefallen. Das 1949 erlassene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland weist erhebliche Änderungen gegenüber der WRV auf, doch sind die Art. 136 bis 139 und 141 WRV (Staat und Kirche) in das GG wörtlich übernommen worden (Art. 140 GG).
Wissenschaft
Die Kraft der Wellen
Rund 70 Prozent der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt. Ingenieure wollen jetzt die Energie des Meeres nutzen, um auf schwimmenden Inseln elektrischen Strom zu erzeugen. von RAINER KURLEMANN Wer schon einmal in einem Boot oder am Strand gegen die Wellen gekämpft hat, der ahnt, wie viel Energie im Meer steckt. Tag für Tag...
Wissenschaft
Gebäude vom Band
Standardisierung und Digitalisierung stellen die Bauwirtschaft auf den Kopf.
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