Lexikon
Reichsverfassung
die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. 8. 1919, Reichsverfassung der Weimarer Republik (Abkürzung WRV), beschlossen von der Nationalversammlung in Weimar; nach 1933 nicht ausdrücklich außer Kraft gesetzt. Sie galt in einzelnen Bestimmungen weiter, jedoch waren die Voraussetzungen für den organisatorischen Teil (Aufbau des Staates, Staatsform) weitgehend weggefallen. Das 1949 erlassene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland weist erhebliche Änderungen gegenüber der WRV auf, doch sind die Art. 136 bis 139 und 141 WRV (Staat und Kirche) in das GG wörtlich übernommen worden (Art. 140 GG).
Wissenschaft
Inmitten von reichlich Sauerstoff erstickt
Wie bereits kleinste Mengen Kohlenmonoxid unser Atmungssystem sabotieren, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wir alle müssen unser Leben lang atmen, Tag und Nacht, ohne Unterbrechung. Nur so bekommen wir genügend Sauerstoff in die Lungen, der dann mit dem Blutstrom zu den vielen Billionen Zellen unseres Körpers befördert wird. Dort...
Wissenschaft
Das Wunder der Abruzzen
Mitten in Italiens Bergen hat eine kleine Bärenpopulation Jahrhunderte der Verfolgung überlebt. Dank intensiver Schutzmaßnahmen breiten sich die Tiere langsam wieder aus. von KURT DE SWAAF Auf der Aussichtsplattform von Gioia Vecchio eröffnet sich in knapp 1.400 Meter Höhe der Blick auf die wunderschöne Berglandschaft des „Parco...