Lexikon

Reichsverfassung

die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. 8. 1919, Reichsverfassung der Weimarer Republik (Abkürzung WRV), beschlossen von der Nationalversammlung in Weimar; nach 1933 nicht ausdrücklich außer Kraft gesetzt. Sie galt in einzelnen Bestimmungen weiter, jedoch waren die Voraussetzungen für den organisatorischen Teil (Aufbau des Staates, Staatsform) weitgehend weggefallen. Das 1949 erlassene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland weist erhebliche Änderungen gegenüber der WRV auf, doch sind die Art. 136 bis 139 und 141 WRV (Staat und Kirche) in das GG wörtlich übernommen worden (Art. 140 GG).
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Wissenschaft

Kernkraft: zu teuer und zu langsam?

Es gibt viele schlechte Argumente gegen Kernkraft: So sei der radioaktive Abfall ein großes Problem – obwohl tatsächlich nur sehr geringe Mengen davon anfallen und das meiste davon nur schwach radioaktiv ist. Außerdem sei die Strahlung eine unsichtbare und damit unberechenbare Gefahr – obwohl sie deutlich einfacher messbar ist...

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Wissenschaft

Neustart im Gehirn

Bei einem Schlaganfall oder einer chronischen Krankheit wie Parkinson, Migräne oder Depression kommt es im Gehirn zu Störungen. Neue Verfahren der Hirnstimulation versprechen Patienten Abhilfe. von CHRISTIAN JUNG Ein Schlaganfall verursacht viel Durcheinander im Gehirn. Ausgelöst durch einen schlagartig auftretenden Mangel an...

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