Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Wappen
Wappen:
Der Ausdruck für das Abzeichen einst eines Ritters und heute von Personen oder Gemeinwesen hat germanische Wurzeln. Im Mittelhochdeutschen steht
Die hatten anfangs ganz praktische Bedeutung: Sie dienten vom 12. Jahrhundert an zur Kennzeichnung der Ritter, die in ihren Rüstungen ja unkenntlich waren, und wurden vor allem auf den Schilden angebracht (daher der Begriff ). Die zunehmend ausgeschmückten Zeichen wurden rasch erblich und danach seit dem 13. Jahrhundert auch außerhalb des Rittertums zum Beispiel von Geistlichen, Bürgern und Frauen übernommen. Seinerzeit nahmen auch Gemeinwesen wie Städte, Klöster und Bistümer Wappen an. Im 14. Jahrhundert folgten die Zünfte der Handwerker mit eigenen Abzeichen. Heute steht die Annahme eines jedermann frei. Wollen Städte oder Gemeinden Wappen annehmen, brauchen sie dafür eine staatliche Genehmigung.
Entstehung, Veränderung und Bedeutung von Wappen erforscht die auch „Heraldik“ genannte . Diese Wissenschaft ist im schon im 14. Jahrhundert entstanden. Wappen der Bundesrepublik Deutschland ist seit 1950 ein rotbewehrter schwarzer Adler auf goldenem Grund, der schon zu Zeiten der Weimarer Republik (1919–1933) gestaltet worden war. Das Adlersymbol ist bis ins Römische Reich zurückzuverfolgen. Die Festlegung, dass ein schwarzer Adler auf goldenem Grund liegen sollte, traf der Stauferkaiser Friedrich II. (1212–1250); bei seinen Vorgängern waren die Farben umgekehrt.
für „Waffe“ und „was zur Bewaffnung gehört“, also auch das „Schildzeichen“. Es kommt vom althochdeutschen das wiederum aus dem gotischen Wort und dem altnordischen entstanden ist. Der Begriff wird seit dem 16. Jahrhundert im Deutschen nicht mehr für „Kampfgerät“, sondern nur noch im heutigen Sinn von „Abzeichen“ verwendet. Ebenso hat der Ausdruck sich die einstige Bedeutung von „sich bewaffnen“ verloren und wird heute nur noch übertragen im Sinn von „sich auf etwas gefasst machen“ verwendet.Die hatten anfangs ganz praktische Bedeutung: Sie dienten vom 12. Jahrhundert an zur Kennzeichnung der Ritter, die in ihren Rüstungen ja unkenntlich waren, und wurden vor allem auf den Schilden angebracht (daher der Begriff ). Die zunehmend ausgeschmückten Zeichen wurden rasch erblich und danach seit dem 13. Jahrhundert auch außerhalb des Rittertums zum Beispiel von Geistlichen, Bürgern und Frauen übernommen. Seinerzeit nahmen auch Gemeinwesen wie Städte, Klöster und Bistümer Wappen an. Im 14. Jahrhundert folgten die Zünfte der Handwerker mit eigenen Abzeichen. Heute steht die Annahme eines jedermann frei. Wollen Städte oder Gemeinden Wappen annehmen, brauchen sie dafür eine staatliche Genehmigung.
Entstehung, Veränderung und Bedeutung von Wappen erforscht die auch „Heraldik“ genannte . Diese Wissenschaft ist im schon im 14. Jahrhundert entstanden. Wappen der Bundesrepublik Deutschland ist seit 1950 ein rotbewehrter schwarzer Adler auf goldenem Grund, der schon zu Zeiten der Weimarer Republik (1919–1933) gestaltet worden war. Das Adlersymbol ist bis ins Römische Reich zurückzuverfolgen. Die Festlegung, dass ein schwarzer Adler auf goldenem Grund liegen sollte, traf der Stauferkaiser Friedrich II. (1212–1250); bei seinen Vorgängern waren die Farben umgekehrt.

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