Lexikon
Scharịa
[
Schari’a; Scheriadie; arabisch
]das religiöse islamische Recht; umfasst das rituelle Recht (Gebet, Fasten, Wallfahrt) sowie das Familien-, Erb-, Schuld-, Straf- und Kriegsrecht; wurde im 7.–9. Jahrhundert von islamischen Theologen und Rechtsgelehrten aufgrund des Korans und der von Mohammed überlieferten Rechtspraxis geschaffen. Die rituellen Vorschriften sind in den islamischen Ländern noch voll gültig, die des öffentlichen und privaten Rechts in Iran u. a. islamischen Staaten und Regionen.
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