Lexikon
Sicherheitsleistung
Kautiongesetzlich oder vertraglich vorgesehene Maßnahme zur Abwendung von Rechtsnachteilen oder zur Sicherung von Ansprüchen des Empfängers. Sicherheitsleistung im bürgerlichen Recht wird bewirkt u. a. durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, Verpfändung von Forderungen oder beweglicher Sachen, Bestellung von Hypotheken (§§ 232 ff. BGB); im Zivilprozess ist die Sicherheitsleistung vorgesehen zur Abwendung oder einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung, ferner als Prozesskaution im Arrestverfahren und bei der einstweiligen Verfügung. Art und Höhe der Sicherheitsleistung bestimmt das Gericht nach freiem Ermessen (§ 108 ZPO). Im Strafprozess kann der Vollzug eines Haftbefehls gegen Sicherheitsleistung ausgesetzt werden (§ 116a StPO), auch Strafaufschub gegen Sicherheitsleistung (§ 456 StPO).
Österreich: §§ 56 ff. ZPO; §§ 190 ff. StPO; Schweiz: Artikel 38 Schuldbeitreibungs- und Konkursgesetz.
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