Lexikon
Städtebau
Planungshoheit
Die städtebauliche Planungshoheit liegt in Deutschland bei den Städten und Gemeinden. Sie regelt sich heute vornehmlich nach dem Baugesetzbuch. Dieses sieht dafür den Flächennutzungsplan (im Maßstab 1: 5000–1: 25 000 je nach Größe und Gemeinde), der in 5- bis 10-jährigen Abständen zu überarbeiten ist, und die Bauleitpläne (Bebauungspläne im Maßstab 1: 1000–1: 500) vor, die einem Auslegungs- und Feststellungsverfahren unterworfen und von den Bezirksregierungen zu genehmigen sind.
Mit der Gründung des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk (SVR), dem heute mit allerdings veränderter Aufgabenstellung neu organisierten Regionalverband Ruhr (RVR), entstanden nach dem 1. Weltkrieg in Deutschland die ersten Regional- und Landesplanungsverbände, deren Arbeit seit den 1950er Jahren auf Bundesebene koordiniert ist. Überregionale Raumordnung wird heute durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wahrgenommen, während die Landes- und Regionalplanung Sache der Länder ist.
- Einleitung
- Stadtsanierung
- Verkehrsplanung
- Umweltschutz
- Planungshoheit
Wissenschaft
Der Weltuntergang kommt aus dem Schlauch
Wenn der Weltuntergang kommt, dann kommt er aus dem Schlauch. Aber nicht, weil irgendein geheimes Virenlabor großflächig die Erreger der nächsten Pandemie versprüht. Oder weil jemand den Gartenschlauch nicht zudreht und alles buchstäblich untergeht. Sondern weil ein Asteroid auf der Erde einschlägt. Doch wer treibt diese...
Wissenschaft
Totgeglaubte leben länger
Wenn sich ein Stern wie die Sonne zu einem Roten Riesen aufbläht, verschlingt er seine nahen Planeten. Nun haben Astronomen jedoch Trabanten nach diesem Endstadium entdeckt. von THOMAS BÜHRKE In rund 7,5 Milliarden Jahren hat die Sonne den Wasserstoff-Vorrat in ihrem Zentralbereich aufgebraucht. Dann schrumpft der Kern, bis...