Lexikon
Städtebau
Planungshoheit
Die städtebauliche Planungshoheit liegt in Deutschland bei den Städten und Gemeinden. Sie regelt sich heute vornehmlich nach dem Baugesetzbuch. Dieses sieht dafür den Flächennutzungsplan (im Maßstab 1: 5000–1: 25 000 je nach Größe und Gemeinde), der in 5- bis 10-jährigen Abständen zu überarbeiten ist, und die Bauleitpläne (Bebauungspläne im Maßstab 1: 1000–1: 500) vor, die einem Auslegungs- und Feststellungsverfahren unterworfen und von den Bezirksregierungen zu genehmigen sind.
Mit der Gründung des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk (SVR), dem heute mit allerdings veränderter Aufgabenstellung neu organisierten Regionalverband Ruhr (RVR), entstanden nach dem 1. Weltkrieg in Deutschland die ersten Regional- und Landesplanungsverbände, deren Arbeit seit den 1950er Jahren auf Bundesebene koordiniert ist. Überregionale Raumordnung wird heute durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wahrgenommen, während die Landes- und Regionalplanung Sache der Länder ist.
- Einleitung
- Stadtsanierung
- Verkehrsplanung
- Umweltschutz
- Planungshoheit
Wissenschaft
Gehirne von Optimisten ticken ähnlich
Optimisten verfügen meist über bessere soziale Netzwerke und sind gesellschaftlich integrierter als Pessimisten. Warum das so ist, könnte nun ein Experiment erklären. Demnach funktionieren die Gehirne von Optimisten sehr ähnlich, wenn es um die Vorstellung zukünftiger Entwicklungen und Ereignisse geht. Die Denkorgane von...
Wissenschaft
Einfangen und einsperren
Weltweit haben Forscher Techniken entwickelt, um CO2 einzufangen und dauerhaft zu binden. In Deutschland waren sie bislang verpönt, doch auch hier soll nun der rechtliche Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. von HARTMUT NETZ Die klimaneutrale Zukunft der Zementindustrie beginnt in Brevik, 150 Kilometer südlich der...