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subsidiạ̈r

[
lateinisch
]
hilfsweise, in zweiter Linie; besonders im Recht: Geltung einer Bestimmung, Stellen eines Antrags, Haftung für eine Schuld nur für den Fall, dass eine andere Bestimmung oder ein anderer Antrag nicht zum Erfolg führt oder ein anderer Schuldner nicht mit Erfolg in Anspruch genommen werden kann. Bürgschaft, Wechsel.
Regenwürmer, Böden
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Der Mensch als Regenwurm

Forschende bohren tiefe Löcher in Ackerböden und ahmen damit Regenwürmer nach. Wie Pflanzen im Klimaumbruch davon profitieren, zeigen erste Ergebnisse von Feldversuchen in Hildesheim und Schwerin. von KATJA MARIA ENGEL Mit langen Metallstangen drücken Forschende Löcher in einen Weizenacker in der Nähe von Hildesheim. Damit die...

Triebwerk, Maschine,
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Grips im Gefüge

Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...

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