Lexikon
subsidiạ̈r
[
lateinisch
]hilfsweise, in zweiter Linie; besonders im Recht: Geltung einer Bestimmung, Stellen eines Antrags, Haftung für eine Schuld nur für den Fall, dass eine andere Bestimmung oder ein anderer Antrag nicht zum Erfolg führt oder ein anderer Schuldner nicht mit Erfolg in Anspruch genommen werden kann. Bürgschaft, Wechsel.
Wissenschaft
Wie sich das Gedächtnis im Schlaf regeneriert
Nacht für Nacht rekapituliert unser Gehirn, was wir am Tag gelernt haben. Eine Studie zeigt nun, wie die Aktivität der Nervenzellen dabei reguliert wird. Demnach sorgt eine zuvor wenig erforschte Region des Hippocampus dafür, dass besonders aktive Neuronen phasenweise gehemmt werden. Fehlt dieser Ausgleich, kann sich das Gehirn...
Wissenschaft
Ein Einzeller mit Origami-Hals
Nur 40 Mikrometer misst die Mikrobe Lacrymaria olor. Doch wenn das einzellige Lebewesen Beute wahrnimmt, kann es seinen Hals innerhalb von Sekunden auf das 30-fache der eigenen Körperlänge ausfahren. Eine Studie zeigt nun, wie das möglich ist: Demnach ist die Membran am Hals des Einzellers im Ruhezustand auf komplexe Weise...
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