Lexikon
Schweizer Armee
die Streitkräfte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die seit dem 1. 1. 2004 grundlegend reformierte Armee hat einen dreiteiligen Auftrag: Raumsicherung und Verteidigung, Beiträge zur Friedensförderung im internationalen Rahmen sowie subsidiäre Einsätze zur Prävention und Bewältigung existenzieller Gefahren. Es besteht allgemeine Wehrpflicht, die organisatorische Form ist das Milizwesen. Für die überkantonalen Aufgaben (Ausbildung, Bewaffnung, Organisation u. a.) ist der Bund zuständig. Die Schweizer Armee hat einen Sollbestand von rund 120 000 Angehörigen zuzüglich eines Rekrutenjahrgangs von 20 000 Personen sowie 80 000 Reservisten. Im Frieden gibt es keine hierarchische Spitze; ein Oberbefehlshaber (General) wird erst im Fall eines größeren Truppenaufgebots von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Selbst im Krieg bleibt der Bundesrat auch in allen militärischen Fragen die oberste Instanz.
Die Armee besteht aus allen wehrpflichtigen und diensttauglichen Schweizer Männern. Die Militärdienstpflicht erstreckt sich vom 20. bis zum 42. Lebensjahr, für Offiziere bis zum 50. Lebensjahr. Der Soldat behält nach der 18- bis 21-wöchigen Grundausbildung (Rekrutenschule) seine gesamte persönliche Ausrüstung bei sich, einschließlich Waffe und Munition. Die meisten Wehrpflichtigen werden dann während sechs bzw. sieben Jahren zu 19-tägigen Wiederholungskursen einberufen und anschließend für vier Jahre zur Reserve eingeteilt. Ein Teil der Wehrpflichtigen absolviert den gesamten Militärdienst freiwillig innerhalb von 300 Tagen und wird anschließend für zehn Jahre der Reserve zugeteilt. Unteroffiziere und Offiziere werden in Spezialschulen ausgebildet. Abgesehen von den 1- bis 2-jährlichen Übungen gehen sie einem zivilen Beruf nach. Insgesamt gibt es im schweizerischen Heer rund 4000 Berufsmilitärs, davon ist etwa die Hälfte als Lehrer an militärischen Schulen sowie in Generalstabslehrgängen tätig. Erst vom Panzerbrigade- bzw. Divisionskommandanten aufwärts sind Offiziere Berufssoldaten. Jeder Armeeangehörige ist im Übungs- wie im Kriegsfall in einen bestimmten Truppenteil fest eingeteilt.
Zu den Truppen der Teilstreitkraft Heer zählen 4 Infanteriebrigaden, 3 Gebirgsinfanteriebrigaden, 2 Panzerbrigaden, 1 Logistikbrigade, 1 Führungsunterstützungsbrigade, 4 Territorialregionen und die Militärische Sicherheit. Großverbände der Teilstreitkraft Luftwaffe sind 3 Fliegergeschwader und 3 Lufttransportgeschwader.
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