Lexikon
Verfügung
bürgerliches Recht
Rechtsgeschäft, durch das unmittelbar auf den Bestand von subjektiven Rechten eingewirkt wird (z. B. durch Übertragung, Aufhebung, Belastung oder inhaltlicher Änderung); Gegensatz: Verpflichtungsgeschäft, durch das nur Verpflichtungen zwischen Personen begründet werden.

Wissenschaft
Wie Gas flüssig wird
LNG soll die Versorgungslücke schließen, die seit dem Stopp der russischen Erdgaslieferungen klafft. Eine Einführung in die notwendige Technologie.
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Wissenschaft
Rätselhafter Kernzerfall
Kernphysikern gelang die Vermessung einer extrem seltenen Zerfallsart von Atomkernen. Doch die Ergebnisse werfen Fragen auf. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Atomkerne radioaktiv zerfallen oder von hochenergetischen Teilchen getroffen werden, geraten sie meist in einen angeregten Zustand, fallen jedoch schnell wieder in den Grundzustand...
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