Lexikon
Wiener Schiedssprüche
durch Deutschland und Italien am 2. 11. 1938 und 30. 8. 1940 gefällte Entscheidungen. Im 1. Wiener Schiedsspruch erhielt Ungarn slowakisches Grenzgebiet östlich von Preßburg zugesprochen. Als 1940 die UdSSR von Rumänien die Abtretung Bessarabiens und der Nordbukowina erzwang und daraufhin Ungarn Siebenbürgen und Bulgarien die Dobrudscha von Rumänien forderten, schlichteten die Achsenmächte den Konflikt durch den 2. Wiener Schiedsspruch: Rumänien trat die meisten Gebiete ab (Nordsiebenbürgen kam zu Ungarn, die südliche Dobrudscha zu Bulgarien) und erhielt darauf eine Garantie seiner neuen Grenzen. Abgesehen vom Gebietszuwachs für die UdSSR wurden die Regelungen der Wiener Schiedssprüche nach 1945 wieder aufgehoben.
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