Lexikon
Wohngeld
ein Zuschuss, der einem Mieter zur Miete (Mietzuschuss) oder dem Bewohner eines eigenen Hauses als Lastenzuschuss und in vergleichbaren Fällen geleistet wird aus Mitteln, die zur Hälfte von den Ländern, zur Hälfte vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Wohngeld wird auf Antrag von den zuständigen Landesbehörden bewilligt und ausgezahlt, um die Belastung durch die Wohnkosten für einkommensschwache Familien und Personen tragbar zu machen. Maßgeblich sind das Wohngeldgesetz in der Fassung vom 24. 9. 2008 und die mehrfach geänderte Wohngeldverordnung vom 19. 10. 2001. Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt unter Berücksichtigung der zu einem Haushalt gehörenden Personen nach Tabellen, die dem Gesetz als Anlagen beigefügt sind. Streitigkeiten werden im Verwaltungsrechtsweg entschieden.
1965 wurde mit dem 1. Gesetz zur Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen (1. Wohngeldgesetz) das Wohngeld mit Rechtsanspruch eingeführt. Die Liberalisierung des Wohnungsmarktes in den 1960er Jahren hatte zuvor zu steigenden Mieten geführt.
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