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Zwischenlager

ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle entgegengenommen und ggf. für die weitere Entsorgung vorbehandelt, jedenfalls nur vorübergehend gelagert werden dürfen. Zwischenlager für strahlende Materialien nach dem Atomgesetz sind für längere Zeiträume geplant, da über den Standort für die Endlagerung bisher nicht entschieden wurde. Um lange Transportwege zu vermeiden, werden z. B. abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken auf oder nahe dem Anlagengelände gelagert.

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