Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Solidaritätszuschlag

So|li|da|ri|täts|zu|schlag
m.
2
, nur Sg.
; Pol.
Steuer, die nach der deutschen Wiedervereinigung zum 1. Januar 1995 eingeführt wurde, um einen Teil der einheitsbedingten Kosten zu decken (zurzeit 5,5 Prozent der maßgebenden Bemessungsgrundlage)

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