Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

aushängen

aus|hän|gen
I.
V.
1, hat ausgehängt; mit Akk.
1.
an allgemein zugänglicher Stelle aufhängen;
eine Anzeige, schriftliche Bekanntmachung a.
2.
aus den Angeln nehmen;
Syn.
ausheben;
Ggs.
einhängen
(I)
;
eine Tür, ein Fenster a.
II.
V.
62, hat ausgehangen; o. Obj.
an allgemein zugänglicher Stelle hängen;
eine Verlustanzeige hängt aus; das Kleid hing lange im Schaufenster aus
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