Lexikon
Zustellung
die förmliche, durch eine Zustellungsurkunde beurkundete Übergabe eines Schriftstücks, im behördlichen und gerichtlichen Verfahren bedeutsam für den Beweis der Übergabe sowie für den Beginn prozessualer Fristen. Im Zivilprozess erfolgen Zustellungen auf Betreiben der Parteien in der Regel durch den Gerichtsvollzieher, aber auch durch die Post. Sie können außer an den Betroffenen u. a. auch durch Niederlegen bei Gericht, Post, Polizei oder Gemeindeverwaltung und schriftliche Mitteilung darüber oder durch öffentliche Zustellung mittels Aushang (zulässig bei unbekanntem Aufenthalt des Betroffenen) bewirkt werden.
Im Strafprozess werden die Zustellungen durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (Polizei) nach ähnlichen Grundsätzen vorgenommen. Für Zustellungen der Verwaltungsbehörden ist bei Bundes- und bei vielen Länderbehörden der Bundesrepublik Deutschland das Verwaltungszustellungsgesetz (Abkürzung VwZG) in der Fassung vom 12. 8. 2005 maßgebend.
In
Österreich
ähnlich (§§ 87–122 ZPO, §§ 79–81 StPO). In der Schweiz
kantonal unterschiedlich: Zustellung durch einen Gerichtsbeamten (Weibel) oder (u.) durch die Post.
Wissenschaft
Gefangen im Netzwerk
Wie sieht das klassische Bild eines Wissenschaftlers oder einer Wissenschaftlerin aus? Sicherlich kommt vielen sofort das Klischee des brillanten, zuweilen auch nerdigen Einzelgängers in den Sinn. Man denke zum Beispiel an den „Erbsenzähler“ Gregor Mendel, die „Mutter der springenden Gene“ Barbara McClintock oder auch den PCR-...
Wissenschaft
Kristalle für mehr Sonnenstrom
Die Erforschung von Perowskit-Kristallen bringt nicht nur bessere Solarzellen in greifbare Nähe – sie könnte auch zu neuartigen Leuchtdioden führen. von DIRK EIDEMÜLLER Perowskite gelten schon lange als eine interessante Klasse von Materialien. Die Kristalle, die in der Natur recht häufig als Mineralien vorkommen, weisen aufgrund...