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4. September 1934  -  Die Deutsche Reichspost gibt in ...

Die Deutsche Reichspost gibt in einem neuen Aushang in den Schalterräumen der Postämter die wichtigsten Bestimmungen über die Devisenbewirtschaftung im Postverkehr mit dem Ausland bekannt. Danach ist die Versendung von deutschen Reichsmarknoten sowie von deutschen Goldmünzen ins Ausland oder in das Saargebiet verboten.

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