Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

beipflichten

bei|pflich|ten
V.
2, hat beigepflichtet; mit Dat.
1.
jmdm. b.
erklären, dass jmd. in einem Punkt Recht hat, ihm zustimmen
2.
einer Sache b.
eine Sache gutheißen, richtig finden, ihr zustimmen;
einem Vorschlag b.
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