Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

entheben

ent|he|ben
V.
64, hat enthoben; mit Akk. und Gen.
jmdn. einer Sache e.
1.
jmdn. von einer Sache befreien, jmdm. eine Sache erlassen;
jmdn. einer Verpflichtung, der Verantwortung e.; ich bin froh, dass die Eltern mitfahren, so bin ich der Verantwortung für das Kind endlich enthoben
2.
jmdm. eine Sache (Amt) entziehen;
jmdn. seines Amtes e.
,
Ent|he|bung
f.
,
, nur Sg.
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