Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Feme
Fe|me 1.
〈im MA in dt. Landschaften, bes. in Westfalen〉
Sondergericht für besonders schwere Straftaten;
Syn. Freigericht
2.
〈14.–18. Jh.〉
Gericht, zu dem nur Eingeweihte Zutritt haben, zur Verurteilung von Verrätern und politischen Gegnern
3.
〈allg.〉
heimliches Gericht zur Selbsthilfe
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mhd.
veime,
mndrl.
veime, veme, veem
in ders. Bed., wahrscheinlich zusammenhängend mit veem
„Bund, Verband“]
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