Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Feme

Fe|me
f.
1.
im MA in dt. Landschaften, bes. in Westfalen
Sondergericht für besonders schwere Straftaten;
Syn.
Freigericht
2.
14.18. Jh.
Gericht, zu dem nur Eingeweihte Zutritt haben, zur Verurteilung von Verrätern und politischen Gegnern
3.
allg.
heimliches Gericht zur Selbsthilfe
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mhd.
veime,
mndrl.
veime, veme, veem
in ders. Bed., wahrscheinlich zusammenhängend mit
veem
„Bund, Verband“]
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