Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

kundgeben

knd|ge|ben
V.
45, hat kundgegeben; mit Akk.
1.
feierlich mitteilen, bekannt geben;
Syn.
kundmachen;
ich gebe (Ihnen) hiermit kund, dass
2.
äußern, zeigen;
er kann seine Gefühle nicht k.; er hat weder durch Worte noch durch Gebärden kundgegeben, dass er mich verstanden hat
Skizze eines Wasserhahns mit Wasserstrahl, gelben und blauen Farbspritzern im Hintergrund.
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