verbiegen
ver|bie|gen 〈
V.
12, hat verbogen〉 I.
〈mit Akk.〉
1.
in die falsche Richtung biegen, durch Biegen verunstalten oder unbrauchbar machen;
ein verbogenes Vorderrad, Rückgrat
2.
〈übertr.〉
falsch erziehen, durch falsche Erziehung falsch leiten;
einen Charakter v.
II.
〈refl.〉
sich v.
durch unsachgemäße, gewaltsame Behandlung eine Biegung, Rundung bekommen
,
Ver|bie|gung
〈
f.
10
〉