Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

vorsprechen

vor|spre|chen
V.
146, hat vorgesprochen
I.
mit Dat. und Akk.
1.
(jmdm.) etwas v.
vor jmdm. etwas sprechen (damit er es nachspricht);
ich spreche (euch) den Text erst vor; einem Kind ein Wort v.
2.
jmdm. (etwas) v.
vor jmdm. sprechen (um sich prüfen zu lassen);
er hat dem Regisseur einen Monolog aus dem Drama „Hamlet“ vorgesprochen; er soll morgen zum Vorsprechen kommen
II.
o. Obj. oder mit Präp.obj.
jmdn. aufsuchen, zu einer Behörde, Dienststelle gehen (um ein Anliegen vorzubringen);
bitte sprechen Sie morgen noch einmal vor, wenn Herr X da ist; beim Finanzamt v.; ich habe schon dreimal bei Ihnen vorgesprochen
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