Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

zurücknehmen

zu|rụ̈ck|neh|men
V.
88, hat zurückgenommen
I.
mit Akk.
1.
etwas z.
a)
nach hinten bewegen;
den Kopf, die Schultern z.; einen Fuß z.
b)
wieder an sich nehmen;
wir können die Ware, die Theaterkarten nicht z.
c)
widerrufen, erklären, dass etwas nicht richtig sei;
eine Aussage, Behauptung z.
d)
Brettspiel
rückgängig machen;
einen Zug z.
2.
jmdn. z.
zurückgehen, zurückmarschieren lassen;
Truppen z.
II.
refl.; geh.
sich z.
seinen Zorn, seine Erregung zügeln
Hossenfelder_Quanten.jpg
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