Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

zusprechen

zu|spre|chen
V.
146, hat zugesprochen
I.
mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas z.
1.
etwas zu jmdm. sprechen, in Richtung auf jmdn. sprechen;
die Souffleuse spricht den Schauspielern die Stichworte zu
2.
etwas sprechen, um damit in jmdm. etwas zu wecken, um damit jmdm. etwas zu geben;
jmdm. Mut, Trost z.
3.
durch Beschluss, Urteil etwas als jmdm. zugehörig erklären;
die Kinder wurden der Mutter (bei der Ehescheidung) zugesprochen; jmdm. das Erbe z.
4.
anerkennen, dass jmd. etwas hat;
man muss ihm das Recht, die Fähigkeit z., dass
II.
mit Dat.
1.
jmdm. z.
auf bestimmte Weise zu jmdm. sprechen;
jmdm. freundlich, ermunternd, tröstend z.
2.
einer Sache z.
von etwas gern, häufig essen oder trinken;
den Speisen, dem Wein z.
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