Lexikon

Anerkennung

Völkerrecht
Erklärung eines Staates: 1. Anerkennung von Staaten zum Zweck der Aufnahme völkerrechtlicher (diplomatischer) Beziehungen; meist bei neugegründeten Staaten; 2. Anerkennung von Regierungen, d. h. der obersten Vertretungsmacht des Staates, meist bei Regierungswechsel, Revolutionen u. a.; 3. Anerkennung von Aufständischen, einer Krieg führenden Partei als partielles Völkerrechtsobjekt. Die Anerkennung kann de jure (endgültig) oder nur de facto („vorläufig“, unter Widerrufsvorbehalt) erfolgen.
Diskriminierung
Wissenschaft

Doppelte Diskriminierung schadet mehr als doppelt

Unsere sozialen Beziehungen beeinflussen unsere Karriereaussichten, unsere Zufriedenheit und unsere Gesundheit. Doch dieses „soziale Kapital“ ist ungleich verteilt: Wir neigen dazu, uns mit Menschen zu umgeben, die uns ähnlich sind. Menschen, die beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft oder ihres sozioökonomischen Status einer...

Brustkrebs
Wissenschaft

Höhere Heilungschancen

Hormonelle Therapien finden in der Medizin vielfache Anwendung. Neue Wirkstoffe versprechen präzisere Therapien bei Brustkrebs. von SIGRID MÄRZ Die Diagnose Brustkrebs bedeutet für die Menschen, die sie erhalten, einen massiven Einschnitt in ihr Leben. Bei Männern ist Brustkrebs selten: Eine von 100 Neuerkrankungen betrifft einen...

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