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AU

Abkürzung für die gesetzlich vorgeschriebene Abgas-Untersuchung, die am 1. 12. 1993 die 1985 eingeführte Abgas-Sonder-Untersuchung (ASU) abgelöst hat. Mit dem Ziel die Schadstoffemissionen zu reduzieren, müssen alle Pkw mit Ottomotor oder Dieselmotor und Lkw in regelmäßigen Abständen der AU unterzogen werden. Die AU wird von DEKRA, TÜV und autorisierten Kfz-Werkstätten durchgeführt. Seit dem 1. 1. 2010 ist die Abgasuntersuchung ein Teil der üblichen Hauptuntersuchung.

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