Lexikon
ausländische Arbeitnehmer
abhängige Erwerbspersonen, die nicht die Nationalität des Landes besitzen, in dem sie beschäftigt sind. In Nicht-Einwanderungsländern ist die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer durch internationale Wachstumsdifferenzen und länderspezifische Besonderheiten im Bevölkerungsaufbau (z. B. Kriegseinwirkungen) bedingt. Dort besteht grundsätzlich die Absicht, Ausländer nur vorübergehend zu beschäftigen, ohne sie einzubürgern und ihnen damit eine verbriefte unbefristete Aufenthaltsgenehmigung einzuräumen. Im Rahmen der EU regeln die Römischen Verträge die Freizügigkeit für Arbeitnehmer, die aber für die meisten Bürger der 2004 beigetretenen 10 neuen Mitgliedstaaten erst 2011 verwirklicht ist.
ausländischer Arbeitnehmer
ausländischer Arbeitnehmer bei Volkswagen
© Corbis/Bettmann/UPI
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