Lexikon
Ermessen
freies Ermessen; arbiträres Ermessen; diskretionäres Ermessenim Verwaltungs- und Prozessrecht die rechtsbindungsfreie Wahrnehmung von Verwaltungs- und richterlichen Aufgaben nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, jedoch stets begrenzt durch das Willkürverbot. Das Ermessen ist zu unterscheiden von der Rechtsfindung und Rechtsanwendung durch einen Richter oder Verwaltungsbeamten aufgrund weit gefasster Gesetzesbestimmungen, die vielfach unscharf als richterliches Ermessen oder gebundenes Ermessen bezeichnet werden.
Wissenschaft
Das Tauziehen um die LNG-Terminals
Lange Zeit war das Flüssiggas LNG im deutschen Energiemarkt Nebensache. Jetzt soll es uns durch die Energiekrise führen. Dafür wird die LNG-Infrastruktur massiv ausgebaut. Experten fürchten Umweltschäden und dass sich Deutschland damit erneut auf fossile Rohstoffe festlegt. von TIM SCHRÖDER Als Russland 2022 die Gashähne zudrehte...
Wissenschaft
Power für die Pumpe
Wärmepumpen sollen das Heizen klimafreundlicher machen. Doch in Deutschland waren sie lange Zeit ein Ladenhüter. Neue technische Entwicklungen sollen ihren Einsatz beflügeln. von TIM SCHRÖDER Und? Was hören Sie?“, fragt Rainer Lang, als er die Tür öffnet und die Testkammer betritt. Seine Stimme und die Schritte klingen gedämpft....
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