Lexikon

Einlager

[
das
]
im späten Mittelalter vor allem in Städten und beim Adel übliche Sonderform der Bürgenhaftung. Der Bürge musste sich bei Leistungsverzug des Schuldners an einen vorher vertraglich festgesetzten Ort (meist ein Gasthaus) begeben, um dort Einlager zu halten, bis der Gläubiger zufrieden gestellt war. Ein längeres Einlager über Monate oder Jahre belastete sowohl den Bürgen wie den Schuldner außerordentlich. Später wurde das Einlager durch die Schuldhaft des Schuldners verdrängt.
Einstein, Bild, Physiker
Wissenschaft

Einstein und der Tellerwäscher

Ein amerikanischer Immigrant und die verrückte Entdeckungsgeschichte des Gravitationslinsen-Effekts. von RÜDIGER VAAS Manchmal ist die Wissenschaftsgeschichte wie ein spannender Krimi – mit geradezu detektivischer Täter- und Spurensuche. Das gilt auch für die Geschichte des Gravitationslinsen-Effekts, der heute ganz wörtlich den...

Casciano, Etrusker, Antike
Wissenschaft

24 Bronzestatuen vom Schlamm befreit

Italienische Archäologen präsentieren einen Sensationsfund: 24 gut erhaltene antike Bronzestatuen im toskanischen Örtchen Casciano dei Bagni.

Der Beitrag 24 Bronzestatuen vom Schlamm befreit erschien zuerst auf...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch