Lexikon
Einlager
[
das
]im späten Mittelalter vor allem in Städten und beim Adel übliche Sonderform der Bürgenhaftung. Der Bürge musste sich bei Leistungsverzug des Schuldners an einen vorher vertraglich festgesetzten Ort (meist ein Gasthaus) begeben, um dort Einlager zu halten, bis der Gläubiger zufrieden gestellt war. Ein längeres Einlager über Monate oder Jahre belastete sowohl den Bürgen wie den Schuldner außerordentlich. Später wurde das Einlager durch die Schuldhaft des Schuldners verdrängt.
Wissenschaft
Einstein und der Tellerwäscher
Ein amerikanischer Immigrant und die verrückte Entdeckungsgeschichte des Gravitationslinsen-Effekts. von RÜDIGER VAAS Manchmal ist die Wissenschaftsgeschichte wie ein spannender Krimi – mit geradezu detektivischer Täter- und Spurensuche. Das gilt auch für die Geschichte des Gravitationslinsen-Effekts, der heute ganz wörtlich den...
Wissenschaft
24 Bronzestatuen vom Schlamm befreit
Italienische Archäologen präsentieren einen Sensationsfund: 24 gut erhaltene antike Bronzestatuen im toskanischen Örtchen Casciano dei Bagni.
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