Lexikon

Innung

ursprünglich Bezeichnung für die (pflichtmäßigen) Zünfte (Gilden), die bis zur Einführung der Gewerbefreiheit bestanden; heute eine freie Vereinigung selbständiger Handwerker des gleichen Handwerks oder verwandter Handwerke zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks (Kreises). Die Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, unter Aufsicht der Handwerkskammer. Hauptaufgaben sind u. a. Regelung des Lehrlingswesens, Abnahme von Gesellenprüfungen, u. U. Abschluss von Tarifverträgen. Die Innungen des gleichen Handwerks im Bezirk eines Landes werden zu einem Landesinnungsverband zusammengeschlossen; der Bundesinnungsverband ist der Zusammenschluss von Landesinnungsverbänden des gleichen Handwerks im Bundesgebiet. Die Innungen innerhalb eines Stadt- oder Landkreises bilden die Kreishandwerkerschaft. Diese ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft besteht aus Vertretern der angeschlossenen Innungen. Gesetzliche Regelung im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) vom 17. 9. 1953 in der Fassung vom 24. 9. 1998.
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Wissenschaft

Ganz schön bizarr

Schon die vorletzte Folge dieser Kolumne ging von dem allzu gerne bemühten Allgemeinplatz aus, dass in der Wissenschaft jedes Ergebnis die Tür zu neuen Fragen öffnet. Diese Folge tut es wieder, startet von dort aus aber in eine andere Richtung. Denn so einleuchtend diese Feststellung auch sein mag, so sollte zugleich umgekehrt...

Materialien, Pflanzen
Wissenschaft

Technik mit Lebenszeichen

Werkstoffe mit ähnlichen Eigenschaften, wie sie lebende Systeme besitzen, sollen technische Systeme revolutionieren. Als Vorbilder dienen vor allem Pflanzen. von REINHARD BREUER Könnten Pflanzen böse sein, dann würden die Fleischfresser unter ihnen einen Spitzenplatz einnehmen. Und unter den mehr als 1.000 Arten, die es davon...

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