Lexikon

Patintenverfügung

Patiententestament
möglichst schriftlich verfasste Willenserklärung für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit als Patient, die festlegt, welche lebensverlängernden ärztlichen Maßnahmen im Falle einer schweren, unheilbaren Krankheit oder eines Unfalls mit vergleichbaren Folgen erwünscht bzw. zu unterlassen sind (z.  B. künstliche Ernährung, Beatmung, Bluttransfusion oder Dialyse). Eine derartige Verfügung ist verbindlich, wenn sie im Zustand der Einwilligungsfähigkeit (Entscheidungsfähigkeit) verfasst wurde und durch diese Festlegungen der Patientenwille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Es wird empfohlen, die Verfügung in regelmäßigen Abständen (z.  B. alle zwei Jahre) erneut durch Unterschrift zu bestätigen, damit sie möglichst aktuell ist und erkennbar ist, dass der Verfügende nicht zwischenzeitlich von ihr abgerückt ist. Auch wird empfohlen, sie mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.
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Wissenschaft

The winner takes it all

Völlig überraschend gewann 2001 der Kroate Goran Ivanisevic das bedeutendste Tennisturnier der Welt: die Wimbledon Championships in London. Eigentlich galt Ivanisevic damals als abgeschrieben. Zwar hatte er in den Jahren 1992, 1994 und 1998 dreimal das Wimbledon-Finale erreicht, konnte danach aber kaum noch nennenswerte Erfolge...

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Die bewegte Erde

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