Lexikon
Rechtsanspruch
die rechtlich geschützte Befugnis, von einem anderen ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch). Im Verwaltungsrecht richtet sich der Rechtsanspruch in der Regel gegen ein Subjekt des öffentlichen Rechts (Staat, Gemeinde u. Ä.); die Rechtsansprüche beruhen auf gesetzlich begründeten Berechtigungen; bei der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage im Verwaltungsprozess ist nur klagebefugt, wer geltend machen kann, in einer ihm zustehenden Berechtigung durch einen Träger öffentlicher Gewalt betroffen zu sein.
Wissenschaft
Weltraumgestützte Solarenergie: Eine gute Idee?
Solarenergie ist eine tolle Sache – wenn da nicht die lästigen Wolken wären. Und die Nächte. Wie wäre es also, wenn man die Solarpaneele nicht auf der Erde, sondern im sonnigen Weltraum installieren würde und die Energie von dort aus zur Erde schickt? Man könnte riesige Solarkraftwerke in einer geostationären Umlaufbahn 36.000...
Wissenschaft
Verständnis für soziale Strukturen fördert den eigenen Aufstieg
Wer sozial gut vernetzt ist, bringt es oft besonders weit auf der Karriereleiter. Doch welche Faktoren bestimmen darüber, ob wir uns mit den „richtigen“ Personen anfreunden? Eine Studie hat nun erhoben, wie sich die sozialen Netzwerke von Studierenden in ihrer Anfangszeit an der Universität entwickeln. Das Ergebnis: Wer bereits...