Lexikon
Repressạlie
Völkerrecht
Akt der Selbsthilfe zur Unterbindung des rechtswidrigen Verhaltens eines fremden Staats. Die Repressalie muss vorher angedroht werden; sie darf nicht ausgeübt werden, falls die Gegenseite sich nicht mehr rechtswidrig verhält. Als Repressalie können auch Handlungen gewählt werden, die ihrerseits – wenn sie nicht unter dem Gesichtspunkt der Repressalie gerechtfertigt wären – einen völkerrechtswidrigen Akt darstellen. Bestimmte Personengruppen dürfen nicht Objekte von Repressalien sein, z. B. Kriegsgefangene, sofern es nicht gerade um deren Handlungen geht. Die Repressalien brauchen sich nicht gegen den Staat und seine Organe zu richten, sondern können nach bisheriger Auffassung auch zu Lasten der Staatsangehörigen vorgenommen werden (Ausweisung, u. U. auch Beschlagnahme von Privateigentum im Ausland).
Wissenschaft
Urzeitlicher Entwicklungsschub der Eukaryoten
Vor etwa 1,8 Milliarden Jahren entstanden die ersten Organismen mit Zellkern, die Eukaryoten. Wie ihre frühe Entwicklung verlief, war allerdings bislang weitgehend unklar. Anhand einer umfassenden Analyse der verfügbaren Fossilien haben Forschende nun ein Diagramm des Lebens erstellt, das für fast zwei Milliarden Jahre zeigt, wie...
Wissenschaft
Neuer Risiko-Index sagt lokale Sturzflutgefahr voraus
Extremwetterereignisse wie Platzregen werden immer häufiger, mit teils verheerenden Folgen, wie zuletzt die Überschwemmungen in Süddeutschland zeigten. Forschende haben daher nun eine Art Warnampel für Starkregen entwickelt. Der Index berücksichtigt neben Wetterdaten auch die lokale Bebauung und natürliche Gegebenheiten, um die...