Lexikon

Roséwein

ein blass- bis hellroter Wein, der gemäß EU-Weinrecht ausschließlich aus Rotweintrauben hergestellt wird. Im Unterschied zum Rotwein erfolgt nur eine kurze oder keine Maischegärung, so dass die Beerenschalen nur wenig Farbstoff (Anthocyane) und die Kerne und Schalen nur wenige Gerbstoffe (Tannine) an den Traubenmost abgeben können. Roséwein darf in der Regel nicht durch das Mischen von roten und weißen Trauben hergestellt werden. Ausnahmen hiervon sind sogenannte Rotlinge wie Schillerwein, Schieler oder Badisch Rotgold. Weißherbst bezeichnet nach deutschem Weinrecht einen Roséwein, der aus nur einer Rebsorte, meist Spätburgunder, gekeltert wird. Andere europäische Bezeichnungen für Roséwein sind Rosato oder Chiaretto (Italien), Rosado (Spanien) und Kretzer (Südtirol).
Ein Embryoid am 8. Tag. ©M. Zernicka-Goetz
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