Lexikon
soziạle Grundrechte
Menschenrechte auf Arbeit, Wohnung, Bildung und Erholung; gewährleistet in manchen Landesverfassungen der Bundesrepublik Deutschland (z. B. Recht auf Arbeit in Art. 28 der hessischen und Art 8 der Bremer Verfassung, Recht auf Wohnung in Art. 14 der Bremer Verfassung, Recht auf Ausbildung in Art. 128 der bayerischen Verfassung – alle diese Vorschriften sind gemäß Art. 142 GG nach 1949 gültig geblieben) und enthalten in Verfassungen kommunistischer Staaten.
Wissenschaft
Es riecht nach Revolution
Neue Techniken auf Basis bizarrer Quantenphänomene sollen für Wissenschaft und Wirtschaft ganz neue Möglichkeiten eröffnen. von RALF BUTSCHER Rechts oder links? Voll oder leer? Tot oder lebendig? Der Alltag ist geprägt von einer Welt, in der sich auf solche Fragen eine eindeutige Antwort geben lässt. Doch gleichzeitig existiert...
Wissenschaft
Schritt für Schritt zum Mond
Das Artemis-Programm zum Erdtrabanten kommt voran – jedoch langsamer als geplant. Wann forschen wieder Menschen auf dem Mond? von RÜDIGER VAAS Der Countdown zur Rückkehr des Menschen zum Mond hat begonnen – mehr als ein halbes Jahrhundert nach der kosmischen Pionierleistung. Die hochfliegenden Pläne der US-amerikanischen...