Lexikon
Wahlperiode
der Zeitraum, für den Personen in Ämter oder Körperschaften gewählt werden, bei Bestellung von Einzelpersonen auch als Amtszeit, bei Wahl von Gesetzgebungsorganen (Parlamenten) auch als Legislaturperiode bezeichnet.
In Deutschland beträgt die Wahlperiode des Bundestags 4 Jahre, die der Landtage in der Regel 5 Jahre. In Hamburg und Bremen beträgt die Wahlperiode 4 Jahre. In Österreich und der Schweiz beträgt die Wahlperiode des Nationalrats ebenfalls jeweils 4 Jahre, die Amtszeit beim Staatsoberhaupt (Bundespräsident) in Deutschland 5 und in Österreich 6 Jahre. Legislaturperiode, Session.
Wissenschaft
Wettlauf zu Europa
Zwei Raumsonden nehmen die Jupitermonde ins Visier, besonders den Eismond Europa. Falls dort Mikroben leben, könnten sie von neuartigen Detektoren aufgespürt werden. von THORSTEN DAMBECK Es wird eine Gelegenheit für einen letzten Blick sein, wenn sich die Sonde Juice am 20. August noch einmal bis auf 6.807 Kilometer der Erde...
Wissenschaft
Welche Faktoren den Dialekt von Taylor Swift geprägt haben
Taylor Swift zählt zu den erfolgreichsten Popstars unserer Zeit. Bei einer neuen Studie stand jedoch nicht ihre Musik im Fokus, sondern ihre Aussprache. Denn die Sängerin ist mehrfach umgezogen und hat ihre Art zu Sprechen jeweils an die regionalen Gegebenheiten angepasst. Davon zeugen zahlreiche aufgezeichnete Interviews....