Wahrig Fremdwörterlexikon
Veto
Ve|to 〈[ve:–] n.; –s, –s〉
[frz., »Weigerung, Einspruchsrecht, Verbot« < lat. veto »ich verbiete« (Formel der Tribunen in Rom bei Amtshandlungen); zu vetare »verbieten«] 1
Einspruch
2
Einspruchsrecht;
sein ~ einlegen
Einspruch erheben, von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machenWissenschaft
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