Wahrig Fremdwörterlexikon

Veto

Ve|to
[ve:] n.; s, s
1
Einspruch
2
Einspruchsrecht;
sein ~ einlegen
Einspruch erheben, von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen
[frz., »Weigerung, Einspruchsrecht, Verbot« < lat. veto »ich verbiete« (Formel der Tribunen in Rom bei Amtshandlungen); zu vetare »verbieten«]
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