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25. August 1969  -  Die 33 ...

Die 33. Strafkammer des Kleinen Landgerichts in Berlin (West) setzt in einer Berufungsverhandlung die Strafe für Beate Klarsfeld auf vier Monate Gefängnis mit Bewährung herab. Die 30-jährige Angeklagte war am 7. November 1968 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden, weil sie auf einem CDU-Parteitag Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger geohrfeigt hatte. Nach ihrer Ansicht spielte Kiesinger unter dem NS-Regime eine bedeutende Rolle.
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