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8. Juni 1904  -  Die zweite Kammer des württembergischen ...

Die zweite Kammer des württembergischen Parlaments lehnt das von der Abgeordnetenkammer beschlossene Volksschulgesetz ab. Strittig ist dabei die Frage der Schulaufsicht. Während die Abgeordneten sich für eine hauptamtliche Schulaufsicht ausgesprochen haben, die von qualifizierten Pädagogen durchgeführt werden soll, beharren die sog. Standesherren der zweiten Kammer auf dem Fortbestehen der Schulaufsicht durch Geistliche.

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