Bundeswehr
Bundeswehr: Zeittafel zur Geschichte Bundeswehr: Zeittafel zur Geschichte Gründungsphase: 11. 8. 1950 Beratende Versammlung des Europarates stimmt Bildung einer europäischen Armee unter Einbeziehung deutscher Kontingente zu. In die gleiche Richtung zielt der Pleven-Plan vom 24. 10. 1950, auf dem der spätere Vertrag zur Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG, 27. 5. 1952) fußt 26. 10. 1950 Ernennung des Bundestags-Abgeordneten Blank zum „Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen“. Die „Dienststelle Blank“ erarbeitet die Planung der Verteidigung unter Einsatz der in der BR Deutschland stationierten alliierten Truppen einerseits und eines eigenen deutschen Verteidigungsbeitrages andererseits 19. 3. 1953 Billigung des EVG-Vertrags durch den Deutschen Bundestag 30. 8. 1954 Ablehnung des EVG-Vertrags durch die Französische Nationalversammlung. Danach verändert sich die Planung für den Einbau deutschen Streitkräfte in das westliche Verteidigungssystem 28. 9. – 3. 10. 1954 Londoner Neunmächtekonferenz (USA, Großbritannien, Frankreich, Kanada, Italien, Benelux-Staaten, BR Deutschland) beschließt den Beitritt der BR Deutschland zur NATO und zum Brüsseler Pakt, der am 7. 5. 1955 zur Westeuropäischen Union (WEU) geändert wird 23. 10. 1954 Pariser Verträge über die Errichtung der WEU und den Beitritt der BR Deutschland zur NATO 5. 5. 1955 Inkrafttreten der Pariser Verträge 9. 5. 1955 Aufnahme der BR Deutschland in die NATO 7. 6. 1955 Umwandlung der „Dienststelle Blank“ in das Bundesministerium für Verteidigung 24. 7. 1955 In-Kraft-Treten der ersten Wehrgesetze in der BR Deutschland (Freiwilligengesetz und Personalgutachterausschussgesetz) 12. 11. 1955 Ernennung der ersten 101 freiwilligen deutschen Soldaten 1. 4. 1956 Soldatengesetz tritt in Kraft; damit wird die Bezeichnung „Bundeswehr“ für die Streitkräfte der BR Deutschland eingeführt. Gemäß dem 2. Gesetz über den Bundesgrenzschutz vom 30. 5. 1956 werden große Teile dieser Truppe in die Bundeswehr übernommen, aus denen am 1. 7. 1956 die ersten drei Grenadier-Divisionen (1., 2. und 4.) gebildet werden Umstrukturierung nach der Wiedervereinigung: 15./16. 7. 1990 Vereinbarung zwischen dem Präsidenten der Sowjetunion, Gorbatschow, und Bundeskanzler Kohl über die Reduzierung der Bundeswehr auf 370 000 Soldaten bis Ende 1994 30. 8. 1990 Das Bundeswehrkommando Ost soll während einer Übergangszeit von mindestens 6 Monaten als zentrale Führungseinrichtung der Truppenteile auf dem Gebiet des beigetretenen Teils Deutschlands arbeiten und die Auflösung der Nationalen Volksarmee (NVA) durchführen 3. 10. 1990 Der Verteidigungsminister übernimmt die Befehls- und Kommandogewalt über die gesamten deutschen Streitkräfte 1. 7. 1991 Das Bundeswehrkommando Ost wird außer Dienst gestellt, seine Verbände treten unter das Kommando der Teilstreitkräfte 15. 12. 1992 Der Verteidigungsminister gibt die Bundeswehrplanung bis 2006 bekannt. Zukünftig soll die Truppe 50 000 Mann rasch verfügbare Krisenreaktionskräfte (KRK) neben den teilweise mobilmachungsabhängigen Hauptverteidigungskräften (HVK) umfassen 8. 7. 1994 Das Bundeskabinett verabschiedet die „Konzeptionelle Leitlinie zur Weiterentwicklung der Bundeswehr“, die seit dem 1. 1. 1996 in Kraft ist (u. a. Reduzierung der Bundeswehr auf 340 000 Soldaten) 12. 7. 1994 Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass deutsche Soldaten ohne Einschränkung an internationalen Friedensmissionen außerhalb des Bündnisgebietes der NATO teilnehmen können. Auch Kampfeinsätze sind nach dem Grundgesetz zulässig. Voraussetzung ist die Zustimmung des Bundestages in jedem einzelnen Fall mit einfacher Mehrheit 1. 10. 1994 Die Großverbände der deutschen Landstreitkräfte werden dem Heeresführungskommando unterstellt; die Bundeswehr erhält damit eine einheitliche nationale Führungsfähigkeit außerhalb der NATO-Strukturen 1. 11. 1995 NATO-Assignierung der Verbände der Bundeswehr in den neuen Bundesländern 1995 Seit Januar hat die Bundeswehr mit dem neu eingerichteten Führungszentrum erstmals ein teilstreitkraftübergreifendes Planungs- und Führungsinstrument 24. 3. 1999 Beginn von NATO-Luftangriffen auf Jugoslawien unter Beteiligung der Bundeswehr mit Flugzeugen vom Typ „Tornado“ 10. 6. 1999 Ende der NATO-Luftangriffe auf Jugoslawien nach Einlenken der jugoslawischen Staatsführung. Mit der multinationalen Friedenstruppe KFOR rücken daraufhin auch deutsche Truppenteile in das Kosovo ein und sichern den Großraum Prizren 29. 8. 2001 Beteiligung deutscher Soldaten am NATO-Einsatz zur Entwaffnung der albanischen Rebellen in Makedonien 16. 11. 2001 Bereitstellung von bis zu 3900 deutschen Soldaten für den internationalen Anti-Terror-Einsatz Operation „Enduring Freedom“ (dauerhafte Freiheit) 22. 12. 2001 Beteiligung an der UN-Friedensmission ISAF (Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan) 10. 2. 2003 Deutschland u. die Niederlande übernehmen die militärische Verantwortung für die internationale ISAF-Friedenstruppe in Afghanistan mit Hauptquartier in Kabul 27. 12. 2004 – 18. 3. 2005 Humanitärer Hilfseinsatz in Indonesien nach der Flutkatastrophe im Indischen Ozean 28. 9. 2005 Der Bundestag verlängert und erweitert das Mandat für die ISAF-Friedenstruppe in Afghanistan 1. 6. 2006 Der Bundestag beschließt den Einsatz von bis zu 780 Soldaten zur Absicherung der Wahlen in der DR Kongo 9. 3. 2007 Der Bundestag erteilt das Mandat für den Einsatz von Tornado-Aufklärungsjets in Afghanistan 12. 10. 2007 Der Bundestag verlängert das Mandat der ISAF-Friedenstruppe in Afghanistan um weitere zwölf Monate Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland, gegliedert in einen militärischen und einen zivilen Teil (Bundeswehrverwaltung). Zum militärischen Teil gehören die drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, die Streitkräftebasis und der Sanitätsdienst. Im Rahmen des laufenden Umstrukturierungsprozesses der Bundeswehr wird sie einen Umfang von bis zu 185 000 Soldaten haben. Diese setzt sich zusammen aus 170 000 Berufs- und Zeitsoldaten sowie aus 5 000 bis 15 000 freiwillig Wehrdienstleistenden. Für das Zivilpersonal ist i eine Zielgröße von 55 000 vorgegeben.