Lexikon

Handelsvertreter

früher Handlungsagent
jemand, der als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, gegen Provision für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsagent, Vermittlungsvertreter) oder im Namen des anderen abzuschließen (Abschlussagent, Abschlussvertreter); Vertretung.
In Österreich gilt die Tätigkeit des Handelsvertreters als Sonderform des Auftrags. Die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter und Versicherungsagenten sind speziell geregelt. In der Schweiz gilt gemäß Art. 463 OR ein Handelsreisender als ermächtigt, den Kaufpreis aus den von ihm im Namen seines Geschäftsherrn abgeschlossenen Verkäufen einzuziehen, dafür zu quittieren und Zahlungsfristen zu bewilligen. Jeder Dritte ist in seinem guten Glauben an diese Ermächtigung geschützt. Im Übrigen sind die Rechtsverhältnisse der Handelsreisenden im Bundesgesetz über das Anstellungsverhältnis der Handelsreisenden vom 13. 6. 1941 geregelt.
Wissenschaft

Machte der Asteroideneinschlag Ameisen zu Bauern?

Tierischer Landwirtschaft auf der Spur: Vor etwa 66 Millionen Jahren bauten Ameisen erstmals Pilze für ihre Nahrungsversorgung an, geht aus einer Studie hervor. Dies spiegelt sich in Auswertungen der genetischen Daten hunderter von Pilz- und Ameisenarten wider. Die „prominente“ Entstehungszeit legt den Forschenden zufolge nahe,...

Wissenschaft

Ein Erdbeben änderte einst den Verlauf des Ganges

Gewaltige Erschütterungen prägten einst einen mächtigen Strom Asiens: Vor 2500 Jahren hat ein schweres Erdbeben abrupt den Hauptkanal des Ganges im heutigen Bangladesch verlagert, geht aus einer Studie hervor. Dies war wohl mit weiträumigen Überflutungen in der Deltaregion verbunden. Ein erneutes Ereignis dieser Art würde sich in...

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