Lexikon
Handelsvertreter
früher Handlungsagentjemand, der als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, gegen Provision für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsagent, Vermittlungsvertreter) oder im Namen des anderen abzuschließen (Abschlussagent, Abschlussvertreter); Vertretung.
In Österreich gilt die Tätigkeit des Handelsvertreters als Sonderform des Auftrags. Die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter und Versicherungsagenten sind speziell geregelt. – In der Schweiz gilt gemäß Art. 463 OR ein Handelsreisender als ermächtigt, den Kaufpreis aus den von ihm im Namen seines Geschäftsherrn abgeschlossenen Verkäufen einzuziehen, dafür zu quittieren und Zahlungsfristen zu bewilligen. Jeder Dritte ist in seinem guten Glauben an diese Ermächtigung geschützt. Im Übrigen sind die Rechtsverhältnisse der Handelsreisenden im Bundesgesetz über das Anstellungsverhältnis der Handelsreisenden vom 13. 6. 1941 geregelt.
Wissenschaft
Wärme aus der Tiefe
Mit der Geothermie ließe sich ein großer Teil der aktuellen Energieprobleme lösen. Doch bislang wird die Wärmequelle im Untergrund kaum genutzt. Was sind die Gründe? von HARTMUT NETZ Die Freude war groß am 27. September 2004, als am Bohrplatz von Unterhaching aus 3346 Meter Tiefe eine 122 Grad Celsius heiße Wasserfontäne in die...
Wissenschaft
Heute Übeltäter, morgen Held
Wenn die Welt ohne Erdgas und andere fossile Rohstoffe auskommen will, braucht sie neue Kohlenstoff-Quellen, darunter das Treibhausgas CO2.
Der Beitrag Heute Übeltäter, morgen Held erschien zuerst auf ...
Weitere Lexikon Artikel
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Ein Stoff zum Staunen
Wie sich Asthma verhindern lässt
Bloß keine Vorurteile!
Die Chemie des Bioplastiks
Die Sternenstaub-Fabrik
Wie alt sind die Sterne?