Lexikon
Handelsvertreter
früher Handlungsagentjemand, der als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, gegen Provision für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsagent, Vermittlungsvertreter) oder im Namen des anderen abzuschließen (Abschlussagent, Abschlussvertreter); Vertretung.
In Österreich gilt die Tätigkeit des Handelsvertreters als Sonderform des Auftrags. Die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter und Versicherungsagenten sind speziell geregelt. – In der Schweiz gilt gemäß Art. 463 OR ein Handelsreisender als ermächtigt, den Kaufpreis aus den von ihm im Namen seines Geschäftsherrn abgeschlossenen Verkäufen einzuziehen, dafür zu quittieren und Zahlungsfristen zu bewilligen. Jeder Dritte ist in seinem guten Glauben an diese Ermächtigung geschützt. Im Übrigen sind die Rechtsverhältnisse der Handelsreisenden im Bundesgesetz über das Anstellungsverhältnis der Handelsreisenden vom 13. 6. 1941 geregelt.
Wissenschaft
Woher kommt das alles?
Wenn Sie sich in Ihrer Umgebung umschauen, werden Sie dort wahrscheinlich viele verschiedene Materialien entdecken, einige natürlich, einige vom Menschen gemacht. Sie alle bestehen größtenteils aus komplexen Mischungen vieler verschiedener Chemikalien. Ich finde es unendlich faszinierend, welche enorme Vielfalt die Chemie...
Wissenschaft
Das Wispern des Weltalls
Was Gravitationswellen jetzt vom Universum verraten. Ein neuer Katalog mit den jüngsten Datenanalyen der LIGO-Messungen gibt Aufschluss. von RÜDIGER VAAS Es war eine der größten Entdeckungen der letzten Dekaden: der direkte Nachweis von Gravitationswellen aus dem fernen Weltall. Als er zum ersten Mal bekannt gegeben wurde – ein...