Lexikon

Rechtskraft

im Prozessrecht die Wirkung einer gerichtlichen (nicht einer sonstigen behördlichen) Entscheidung. Man unterscheidet äußere oder formelle Rechtskraft (Unanfechtbarkeit einer Entscheidung) und innere oder materielle Rechtskraft (Maßgeblichkeit des Inhalts der Entscheidung). Eine Durchbrechung der Rechtskraft erfolgt durch das Wiederaufnahmeverfahren, im Zivilprozess auch bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse, die für eine Verurteilung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen (Renten, Unterhalt) maßgebend gewesen sind (Abänderungsklage, § 323 ZPO). Die Rechtskraft bewirkt stets die endgültige Vollstreckbarkeit der Entscheidung. In Österreich grundsätzlich gleiche Bestimmungen (§ 411 ZPO; Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage nach §§ 529 ff. ZPO bzw. Wiederaufnahme des Strafverfahrens nach §§ 352 ff. StPO). Grundsätzlich ähnlich auch im Zivilprozessrecht der Schweizer Kantone.
Hurrikan mit Auge, Wolkenwirbel, über Wasser und Land.
Wissenschaft

Kreisläufe des Lebens

Die Atmosphäre ist ständig in Bewegung. Gewaltige Luftmassen strömen über den Planeten, Gase bilden sich und zerfallen, Wasser steigt auf und regnet wieder ab – ein System komplexer Kreisläufe, die das Leben auf der Erde bestimmen. Von ALINA WOLF Der Motor dieser atmosphärischen Kreisläufe ist die Sonne – unsere wichtigste...

Mond, Mondlandung
Wissenschaft

Schritt für Schritt zum Mond

Das Artemis-Programm zum Erdtrabanten kommt voran – jedoch langsamer als geplant. Wann forschen wieder Menschen auf dem Mond? von RÜDIGER VAAS Der Countdown zur Rückkehr des Menschen zum Mond hat begonnen – mehr als ein halbes Jahrhundert nach der kosmischen Pionierleistung. Die hochfliegenden Pläne der US-amerikanischen...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon