Lexikon

Rechtsmittel

Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, deren Rechtskraft oder Verbindlichkeit durch die Einlegung des Rechtsmittels gehemmt wird, z. B. Berufung, Beschwerde, Revision; hierüber entscheidet die höhere Instanz, z. B. als Rechtsmittelgericht oder Rechtsmittelbehörde. Alle Rechtsmittel können nur innerhalb bestimmter Rechtsmittelfristen eingelegt werden. Das österreichische Recht kennt als Rechtsmittel Berufung, Revision, Wiederaufnahmeklage, Rekurs, Nichtigkeitsklage und Beschwerde. In der Schweiz kennt das kantonale Zivilprozessrecht im Allgemeinen folgende Rechtsmittel: Appellation (Berufung), Rekurs (einfache Beschwerde), Kassationsbeschwerde (Nichtigkeitsklage), Revision (Wiederaufnahmeklage) und Interpretation (Erläuterung) sowie die Berufung ans Bundesgericht.
Wissenschaft

3D-Laserdruck mit Algen-Tinte

Winzlinge mit großem Potenzial für die Technik: Forschende haben aus mikroskopischen Algen „Tinte“ für den 3D-Laserdruck hergestellt und damit komplexe Mikrostrukturen gefertigt. Dabei konnten sie die natürliche Reaktionsfähigkeit der Algen-Substanzen auf Licht nutzen. Tests bestätigten, dass die 3D-Gebilde aus dem...

Wissenschaft

Rekord-kleine Samen-Verbreiter: Kellerasseln

Vögel und Säugetiere sind dafür bekannt, Früchte zu fressen und anschließend die darin enthaltenen Samen zu verbreiten. Doch diese Rolle können auch eher überraschend wirkende Wesen übernehmen, berichten Forschende: Sie haben die Kellerassel als das nun kleinste bekannte Tier identifiziert, das Pflanzensamen verbreitet, die zuvor...

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