Lexikon
Staatenbund
völkerrechtliche Verbindung von (souveränen) Staaten zur gemeinsamen Bewältigung bestimmter Aufgaben. Ob der Staatenbund eigene Organe besitzt und ob er Verträge mit anderen Staaten schließen kann, bestimmt sich nach dem Gründungsakt (völkerrechtlicher Vertrag). Oft ist der Staatenbund nur die Vorstufe zum Bundesstaat, so in der Schweiz (bis 1848), den USA (1778–1787), Deutschland (Deutscher Bund 1815–1866). Als Staatenbund wird heute auch das (britische) Commonwealth of Nations bezeichnet, wobei die Entwicklung von der engeren zur loseren Bindung verläuft. Keinen Staatenbund stellen gemeinsame Mitgliedschaften in internationalen Organisationen dar.
Wissenschaft
Das Netz für die Fabrik der Zukunft
Der neue Mobilfunkstandard 5G ist besonders in der Industrie gefragt. Mobile Roboter lassen sich damit einfacher einsetzen, sicherer durch Werkshallen bewegen und können neue Aufgaben erledigen. von MARKUS STREHLITZ Das könnte ein Game-Changer für die Industrie sein“, meinte Robert Schmitt in einem Podcast des Vereins deutscher...
Wissenschaft
Wasserstoff aus Bier und Schokolade
Bakterien, die aus Abfällen Wasserstoff erzeugen, können ein wichtiger Teil der Energiewende werden.
Der Beitrag Wasserstoff aus Bier und Schokolade erschien zuerst auf wissenschaft.de.