Lexikon

Staatenbund

völkerrechtliche Verbindung von (souveränen) Staaten zur gemeinsamen Bewältigung bestimmter Aufgaben. Ob der Staatenbund eigene Organe besitzt und ob er Verträge mit anderen Staaten schließen kann, bestimmt sich nach dem Gründungsakt (völkerrechtlicher Vertrag). Oft ist der Staatenbund nur die Vorstufe zum Bundesstaat, so in der Schweiz (bis 1848), den USA (17781787), Deutschland (Deutscher Bund 18151866). Als Staatenbund wird heute auch das (britische) Commonwealth of Nations bezeichnet, wobei die Entwicklung von der engeren zur loseren Bindung verläuft. Keinen Staatenbund stellen gemeinsame Mitgliedschaften in internationalen Organisationen dar.
Rhein, Düsseldorf, trocken
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