Lexikon
Bauernhaus
Bauernhaus
Bauernhaus
Mitteldeutsches Gehöft
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das den natürlichen (Witterung, Baumaterialien), den ökonomisch-landwirtschaftlichen (Ackerbau, Viehzucht), den rechtlich-sozialen Bedingungen (Erbsitten, Besitzgröße, Reichtum) und der bäuerlichen Kultur und Lebensweise angepasste Wohn- und Wirtschaftsgebäude des Bauern, im Unterschied zum städtischen Bürgerhaus. Man unterscheidet eine Reihe von Konstruktionsbesonderheiten: z. B. Dach- oder Wandhaus, Ein- oder Vielhaus, Block- oder Fachwerkbau. Aus der Mischung dieser und anderer Elemente (z. B. traditionelle Schmuckformen) entstanden Bauernhaustypen, die sich landschaftlich stark unterscheiden: 1. das ostdeutsche Bauernhaus, dessen Urtypus aus einer einräumigen Anlage mit davor liegender Laube besteht und in dessen späteren Formen Wohn- und Wirtschaftsgebäude getrennt erscheinen, verbreitet in Ost- und Westpreußen, Schlesien; – 2. das niedersächsische Bauernhaus mit der dafür typischen Einzellage neben dörflichen Siedlungen, ausgestattet mit der von Stall- und Wohnräumen flankierten Diele an der Giebelseite, so dass eine dreischiffige Anlage entsteht, vielfach strohgedeckt, verbreitet in Niedersachsen, Westfalen, Brandenburg, Nordhessen, Holstein, Mecklenburg; – 3. das friesische Bauernhaus mit dreiseitig von Ställen umgebenem Mittelraum (Tenne), an dessen vierter Seite sich die Wohnräume anschließen, meist strohgedeckt, verbreitet in Friesland und den Niederlanden; – 4. das fränkische Bauernhaus in Gehöft- oder Eindachanlage mit Wohnräumen, die von der Langseite her zugänglich und gelegentlich durch Laubenvorbauten erweitert sind, verbreitet im gesamten Südwest- und Mitteldeutschland überwiegend als Fachwerkhaus; – 5. das alemannische Bauernhaus mit Obergeschossgalerien und den Sonderformen des Schwarzwaldhauses, des bayerischen Hauses und des Tiroler Hauses, besonders verbreitet in Bayern, Österreich und der Schweiz.
Größe und Schmuckformen des Bauernhauses wechseln je nach landschaftlichen Besonderheiten und nach Wohlstand und Traditionsempfinden der Besitzer.
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