Lexikon

Bausparen

Gemeinschaftssparen der Mitglieder einer Bausparkasse zum Zweck der Finanzierung von Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen. Der Bausparer erhält nach Einzahlung von 4050% der Vertragssumme und nach Ablauf einer weiteren Wartezeit von bis zu über 60 Monaten sein angespartes Eigenkapital und ein Baudarlehen in Höhe der Differenz aus Vertragssumme und Eigenkapital ausgezahlt; eine Abschlussgebühr von 12 Prozent der Bausparsumme wird einbehalten. Der Darlehensanteil wird durch Eintragung einer zweitrangigen Hypothek abgesichert. Vorteile des Bausparens ergeben sich vor allem im niedrigen und mittleren Einkommensbereich aus der staatlichen Förderung durch Bausparprämien. Günstigen Zinskonditionen für das Baudarlehen stehen geringe Zinsgewinne in der Ansparphase gegenüber. Rechtsgrundlage für das private Bausparen: §§ 112121 Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen vom 6. 6. 1931 (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG), Gesetz über Bausparkassen in der Fassung vom 15. 2. 1991. Bausparkassen.
Neandertaler
Wissenschaft

Blutgruppen unserer Vorfahren entschlüsselt

Unsere Blutgruppen bestimmen nicht nur darüber, wem wir Blut spenden können. Sie prägen auch unser Risiko für bestimmte Krankheiten – und geben Einblicke in unser genetisches Erbe. Analysen der Genome von Neandertalern und frühen Vertretern des Homo sapiens, die vor 120.000 bis 16.500 Jahren lebten, geben nun Einblicke darin, wie...

Spritze, Tier, Medikamente
Wissenschaft

Toxine als Medikamente

Immer mehr Details über Zusammensetzung und Wirkmechanismen tierischer Gifte kommen ans Licht – vielversprechend für die Entwicklung neuer Medikamente. von CHRISTIAN JUNG Viele Tiergifte richten sich gegen einen Standardbaustein der Zellmembranen fast aller Lebewesen: die Ionenkanäle. Das sind hochspezialisierte Proteine, die wie...

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