Lexikon
Bausparen
Gemeinschaftssparen der Mitglieder einer Bausparkasse zum Zweck der Finanzierung von Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen. Der Bausparer erhält nach Einzahlung von 40–50% der Vertragssumme und nach Ablauf einer weiteren Wartezeit von bis zu über 60 Monaten sein angespartes Eigenkapital und ein Baudarlehen in Höhe der Differenz aus Vertragssumme und Eigenkapital ausgezahlt; eine Abschlussgebühr von 1–2 Prozent der Bausparsumme wird einbehalten. Der Darlehensanteil wird durch Eintragung einer zweitrangigen Hypothek abgesichert. Vorteile des Bausparens ergeben sich vor allem im niedrigen und mittleren Einkommensbereich aus der staatlichen Förderung durch Bausparprämien. Günstigen Zinskonditionen für das Baudarlehen stehen geringe Zinsgewinne in der Ansparphase gegenüber. Rechtsgrundlage für das private Bausparen: §§ 112–121 Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen vom 6. 6. 1931 (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG), Gesetz über Bausparkassen in der Fassung vom 15. 2. 1991. Bausparkassen.
Wissenschaft
Bessere Böden
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